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Garantiebedingungen

für Solarmodule der Firma Lilie Energie GmbH

Beschränkte Zusicherung für PV-Module der Firma LILIE

1. Achtzehn (18) Jahre Beschränkte Produktzusicherung

LILIE Energie GmbH, Heinrich-Hertz-Str. 30, D-74354 Besigheim (nachfolgend „LILIE“ genannt) gewährleistet, dass die von LILIE vertriebenen Photovoltaik-Module (PV-Module), einschließlich der werkseitig montierten Gleichstrom-Steckverbinder und Kabel, falls vorhanden, für einen Zeitraum von höchstens achtzehn (18) Jahren ab dem Verkaufsdatum, wie im Kaufnachweis an den Käufer angegeben, frei von wesentlichen Mängeln bzw. Ausfällen sind.

Die Produktzusicherung für PV-Module umfasst (unter Einhaltung der üblichen Anwendungs-Installations-, Nutzungs-, und Servicebedingungen):
1) Ausfälle durch Fehler in der Herstellung: a) Ausfälle durch Oxygenierung/Verformung des Aluminiumrahmens;
b) Rissbildung in der vorderen Glasoberfläche aufgrund von Fremdkörpern im Innern des Glases.
Hinweis: Diese Garantie gilt nicht für Glasbruch, der durch Stöße von außen durch herunterfallende Gegenstände oder äußere Belastung verursacht wurde.
2) Ausfälle aufgrund von Materialfehlern:
Ausfälle aufgrund von fehlerhaften oder nicht richtig funktionierenden werkseitig montierten Kabelverbindungen und Steckern bzw. Buchsen.
3) Nichtkonformität mit den Spezifikationen aufgrund fehlerhafter Produktions- und/oder Prüfverfahren.

Wenn die PV-Module keinen Strom erzeugen und dieser Zusicherung nicht entsprechen, wird LILIE nach ihrem Ermessen die Module reparieren oder neue Module im Austausch liefern.

Die in dieser Klausel 1 aufgeführten Maßnahmen sind die einzigen und ausschließlichen Maßnahmen, die im Rahmen der „Beschränkten Produktzusicherung“ gewährt werden.

Diese „Beschränkte Produktzusicherung“ nach Ziffer 1 sichert keine bestimmte Ausgangsleistung zu, für die ausschließlich die Bestimmungen der nachfolgenden Klausel 2 („Beschränkte Garantie für die garantierte Peak-Leistung“) gelten.

2. Beschränkte Zusicherung für die zugesicherte Peak-Leistung

LILIE sichert die Ausgangsleistung der PV-Module für einen Zeitraum von achtundzwanzig (28) Jahren ab dem auf der Rechnung an den Käufer ausgewiesenen Rechnungsdatum, wie nachstehend aufgeführt.

- Im ersten Jahr sichert LILIE zu, dass die tatsächliche Ausgangsleistung der Module mindestens 97,5% der „Mindest-Peak-Leistung bei Standardtestbedingungen (STC)“ beträgt, so wie dies in den Produktetiketten (Platin) spezifiziert ist.

- Vom 2. bis zum 30. Jahr wird sich die tatsächliche Leistung jährlich schrittweise um 0,89% bis 0,58% reduzieren; am Ende des 30. Jahres wird die tatsächliche Ausgangsleistung mindestens 80,6% der „Mindest-Peak-Leistung bei Standardtestbedingungen (STC)“ betragen, so wie dies in den Produktetiketten (Platin) spezifiziert ist.

Falls die PV-Module eine geringere Ausgangsleistung als die oben genannten zugesicherten Werte aufweisen, muss der Käufer LILIE nachweisen, dass dieser Leistungsverlust durch Materialfehler oder Fehler in der Herstellung begründet ist und nicht durch eine fehlerhafte Installation oder Projektwartung oder Sonstiges; LILIE wird nach eigenem Ermessen entweder zusätzliche Module an den Kunden liefern, um die geringere Leistung im Vergleich zu den Angaben auf dem Produktetikett auszugleichen oder die fehlerhaften Module reparieren/ersetzen.

Die in dieser Klausel 2 aufgeführten Maßnahmen sind die einzigen und ausschließlichen Maßnahmen, die im Rahmen der „Beschränkten Zusicherung für die zugesicherte Peak-Leistung“ gewährt werden.

3. Ausschlüsse und Beschränkungen

Sämtliche etwaigen Ansprüche müssen in jedem Fall innerhalb der geltenden Zeit gegenüber LILIE geltend gemacht werden. Die „Beschränkte Produktzusicherung“ nach Ziffer 1 und die „Beschränkte Zusicherung für die zugesicherte Peak-Leistung“ nach Ziffer 2 gelten u.a. insbesondere nicht, wenn:
1) das Produkt unsachgemäß installiert wurde;
2) die Konstruktion, auf der das Modul montiert ist, fehlerhafte Komponenten aufweist;
3) das Produkt unsachgemäß behandelt wurde, einschließlich der Behandlung während des Transports oder der Lagerung beim Kunden;
4) das Produkt in einer mobilen oder maritimen Umgebung installiert ist, unsachgemäßen Spannungen oder Stromstößen ausgesetzt wird oder ungewöhnlichen Umwelteinflüssen ausgesetzt ist (wie z.B. saurer Regen, Salzschäden oder sonstige Verschmutzung);
5) die Module nicht ordnungsgemäß gewartet werden – dazu zählen die Wartung durch einen nicht autorisierten Service-Techniker oder die Nichtkonformität mit dem Benutzerhandbuch von LILIE und des Herstellers;
6) das Produkt externen Unfällen unterliegt, wie z.B. Brand, Explosion oder zivile Unruhen, sonstige höhere Gewalt;
7) die Etiketten, das Typenschild oder die Seriennummer der Module getauscht, gelöscht oder unleserlich gemacht werden;
8) andere, unvorhergesehene Umstände oder Ursachen eintreten, die außerhalb des Einflusses von LILIE liegen, unter anderem Überspannungen, Blitzschlag, Erdbeben, Taifune, Orkane, Wirbelstürme, vulkanische Aktivitäten, Überschwemmungen, Tsunamis, Schäden durch Schnee, etc.

Die „Beschränkte Produktzusicherung“ nach Ziffer 1 und die „Beschränkte Zusicherung für die zugesicherte Peak-Leistung“ nach Ziffer 2 decken nur die Transportkosten für die Sendung eventueller neuer PV-Module an den Installationsort ab, aber nicht die Transportkosten für die Rücksendung der fehlerhaften PV-Module an LILIE, etwaige Zollkosten oder jegliche sonstigen Kosten im Zusammenhang mit der Installation, der Demontage oder der erneuten Montage der PV-Module, die jeweils durch den Kunden zu erfolgen hat.

Etwaige Ansprüche werden nur anerkannt, wenn das Produkt als von LILIE bzw. des Herstellers hergestellt identifiziert werden kann, was an der Seriennummer unter dem Glas zu erkennen ist.

4. Einschränkung des Umfangs

LILIE haftet nicht für unvorhergesehene, indirekte, Folge- oder besondere Schäden, wie auch immer diese verursacht wurden. Nutzungsausfall, entgangener Gewinn, Produktionsausfall und Einkommensverluste sind daher ausdrücklich, aber ohne Einschränkung ausgeschlossen. Die Gesamthaftung von LILIE für etwaige Schadensersatzansprüche oder sonstige Ansprüche übersteigt nicht den vom Käufer bezahlten Restbetrag, abzüglich des Restwerts der reklamierten PV-Module. Ausnahmen bestehen bei Arglist und/oder Vorsatz.

5. Erlangung von Leistungen

Diese „Beschränkte Zusicherung für PV-Module“ gilt nur für Kunden, die die PV-Module direkt von LILIE gekauft haben.

1) Eine unmittelbare Benachrichtigung ist per E-Mail direkt an LILIE zu senden. Zusammen mit der Benachrichtigung muss der Käufer eine Beschreibung der Reklamation, Fotos des(der) entsprechenden Moduls (Module) und der Seriennummer(n), Qualitätskontrollstempel sowie einen Kaufnachweis, wie z.B. eine Handelsrechnung mit Unterschriften und Firmenstempeln vorlegen.
2) Die beanstandeten PV-Module werden von LILIE nach dem Zufallsprinzip ausgewählt und müssen an LILIE für eine zweite Prüfung zurückgeschickt werden.
3) Die Rücksendung von PV-Modulen wird nur nach vorheriger schriftlicher Genehmigung durch LILIE akzeptiert.
4) Sämtliche ersetzten Module gehen in das Eigentum von LILIE über. LILIE hat das Recht, einen anderen Typ von PV-Modulen (andere Größe, Farbe, Form bzw. Leistung) zu liefern, falls die Produktion zum Zeitpunkt der Reklamation eingestellt worden ist. Die Reparatur oder der Ersatz von PV-Modulen oder die Lieferung zusätzlicher PV-Module führt weder zu neuen Garantielaufzeiten noch werden die ursprünglichen Laufzeiten der „Beschränkten Produktgarantie“ und der „Beschränkten Garantie für die garantierte Peak-Leistung“ verlängert.
5) Diese Garantie ist übertragbar, aber nur wenn das Produkt an seinem ursprünglichen Installationsort bleibt.

6. Streitigkeiten und Gültigkeit

Im Falle von Unstimmigkeiten in einem etwaigen Leistungsfall muss ein Prüfinstitut für eine endgültige Beurteilung hinzugezogen werden. Die beanstandeten PV-Module, die von LILIE zufällig ausgewählt wurden, müssen für eine abschließende Prüfung an den TÜV Shanghai oder nach Auswahl von LILIE an ein sonstiges Prüfinstitut geschickt werden. Sämtliche Gebühren und Auslagen sind von der unterliegenden Partei zu tragen, sofern nichts anderes entschieden wurde.

Diese beschränkte Zusicherung für PV-Module wird von LILIE gewährt, gilt ab dem 1. Januar 2025 für sämtliche PV-Module, die an den Käufer nach diesem Datum verkauft wurden, und sie ist gültig, bis eine aktualisierte Fassung herausgegeben wird.

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